Das Wichtigste in Kürze
- In Meerbusch gilt ein einfacher Mietspiegel mit Stand 1. Juli 2025.
- Meerbusch gehört zu den Gebieten mit Mietpreisbremse.
- Bestandsmieten dürfen in drei Jahren um höchstens 15 Prozent steigen.
- Viele vermietete Wohnungen gehören Privatpersonen und liegen in Eigentümergemeinschaften.
- Einzelne Eigentumswohnungen verwalten wir als Sondereigentum.
Meerbusch liegt linksrheinisch zwischen Düsseldorf, Neuss und Krefeld und gehört zum Rhein-Kreis Neuss. Die Stadt ist von Einfamilienhäusern geprägt, hat aber auch kleinere Mehrfamilienhäuser und viele vermietete Eigentumswohnungen, etwa in Büderich, Osterath oder Lank-Latum.
Wohnungsmarkt und Häuser in Meerbusch
In Meerbusch leben rund 57.000 Menschen in etwa 28.900 Wohnungen. Gut die Hälfte liegt in Mehrfamilienhäusern, fast ebenso viele in Ein- und Zweifamilienhäusern. Die Wohnungen sind mit durchschnittlich rund 106 Quadratmetern ungewöhnlich groß.
Fast die Hälfte der Mietwohnungen gehört Privatpersonen, ein Viertel liegt in Eigentümergemeinschaften. Viele Vermieter in Meerbusch besitzen also eine oder wenige einzelne Wohnungen.
Der Meerbuscher Mietspiegel
In Meerbusch gilt ein einfacher Mietspiegel mit Stand 1. Juli 2025. Herausgeber sind Haus und Grund Düsseldorf und Umgebung, Haus & Grund Neuss und der Mieterverein Düsseldorf. Die nächste Ausgabe ist regulär nach zwei Jahren zu erwarten.
Mietpreisbremse und Kappungsgrenze
Meerbusch steht auf der Liste der Mieterschutzverordnung NRW. Daraus folgen drei Regeln:
- Mietpreisbremse: Bei einer Wiedervermietung darf die Miete höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, mit Ausnahmen etwa für Neubauten. Die Regel gilt in NRW bis Ende 2029.
- Kappungsgrenze: Im laufenden Mietverhältnis darf die Miete in drei Jahren um höchstens 15 Prozent steigen.
- Kündigungssperrfrist: Nach der Aufteilung in Eigentumswohnungen und dem Verkauf einer vermieteten Wohnung kann der Käufer acht Jahre lang nicht wegen Eigenbedarfs kündigen.
Grundsteuer
Laut Erhebung des Bundes der Steuerzahler hat Meerbusch den Hebesatz für die Grundsteuer B 2026 auf 680 Prozent angehoben, nach 425 Prozent im Vorjahr. Die Grundsteuer dürfen Sie über die Betriebskostenabrechnung auf Ihre Mieter umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht.
Einzelne Eigentumswohnungen
Bei einer vermieteten Eigentumswohnung gibt es zwei Ebenen. Das Gemeinschaftseigentum betreut der WEG-Verwalter. Alles zwischen Ihnen und Ihrem Mieter bleibt Ihre Aufgabe: Miete, Betriebskostenabrechnung, Mieterhöhung und Schäden in der Wohnung.
Die Abrechnung des WEG-Verwalters ist dabei nicht dieselbe wie die Betriebskostenabrechnung für Ihren Mieter. Sie muss umgerechnet werden, und nicht jede Position darf umgelegt werden.
So unterstützen wir Sie in Meerbusch
Für einzelne vermietete Wohnungen übernehmen wir die Sondereigentumsverwaltung und stimmen uns mit dem WEG-Verwalter ab. Für ganze Häuser übernehmen wir die komplette Mietverwaltung. Alle Leistungen
Möchten Sie verkaufen, begleiten wir Sie auch als Makler.
Häufige Fragen
Verwalten Sie auch eine einzelne Eigentumswohnung?
Ja. Wir kümmern uns um alles zwischen Ihnen und Ihrem Mieter. Das Gemeinschaftseigentum betreut weiter Ihr WEG-Verwalter.
Gilt in Meerbusch die Mietpreisbremse?
Ja. Meerbusch gehört zu den Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt. Bei einer Wiedervermietung darf die Miete in der Regel höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Quellen
- Mietspiegel Meerbusch, Stand 01.07.2025 (Haus und Grund Düsseldorf)
- Mieterschutzverordnung NRW vom 28.01.2025 (MHKBD)
- Mieterschutz in NRW, aktuelle Fristen (MHKBD)
- Grundsteuer-B-Hebesätze 2026 in NRW (Bund der Steuerzahler NRW)
- Wohnungsmarktprofil Meerbusch 2025 (NRW.BANK)
- Kommunalprofil Meerbusch (IT.NRW)
Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Regeln wie Mietspiegel und Mietpreisbremse ändern sich. Maßgeblich ist der aktuelle Stand der Quellen.
